(auszugsweise)
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
1. Die Stiftung führt den Namen „Gallitzin-Stiftung“.
2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Münster in Westfalen.
§ 2 Stiftungszweck
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977) vom 16.03.1976,
BGBl I S. 613 in der jeweils gültigen Fassung.
2. Stiftungszweck ist die Förderung
a. der Literaturwissenschaft,
b. der Kunstwissenschaft,
soweit sie einen Bezug hat zu dem Kulturraum Westfalen oder zur Amalie Gräfin von Gallitzin. Der Stifturgszweck wird dadurch verwirklicht, daß die Gallitzin-Stiftung alle zwei Jahre den
„Gallitzin-Preis“ auslobt, der zur Förderung hervorragender Arbeiten junger Wissenschaftler im Bereich der Kunstgeschichte oder Literaturwissenschaft dient.
Gefördert werden sollen abgeschlossene Arbeiten (z.B. Dissertationen) oder fortgeschrittene Arbeitsvorhaben, die einen Bezug zum Kulturraum Westfalen oder zu Amalie Gräfin von Gallitzin haben.
Der Vorstand kann eine Teilung des Preises beschließen.
§ 6 Stiftungsorgane
1. Die Stiftung hat einen Vorstand.
2. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand der Stiftung besteht aus vier Personen.
2. Dem Vorstand sollen Personen angehören,
- die im Bereich der Literaturwissenschaft
- die im Bereich der Kunstwissenschaft tätig sind sowie die rechts- und/oder geschäftserfahren sind.
3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder ist nicht begrenzt.
4. Nach dem Ausscheiden von einem Vorstandsmitglied erneuert sich der Stiftungsvorstand durch Kooptation. Ist kein neues Vorstandsmitglied berufen bzw. kooptiert, wird der Stiftungsvorstand durch
den zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Anette von Droste-Gesellschaft berechtigten Vorstand bestimmt.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Ihm obliegen insbesondere
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
b) die Auslobung des Gallitzin-Preises und die Festlegung des Preisträgers.
2. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam mit zwei Personen.
3. Beschlüsse des Vorstandes werden einstimmig gefaßt.